Ziele

Wir wollen Kindern lehr- und erlebnisreiche Schulferien ermöglichen.

Nach dem Motto „Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen“ haben im November 2010 sieben Hamburgern den Verein Hamburger Sommerschule gegründet. Der im Vereinsregister Hamburg unter VR 20960 eingetragene Verein verfolgt folgende Zwecke

Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung sowie die Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere wie folgt verwirklicht: Der Verein organisiert und finanziert für förderbedürftige Kinder in den Sommerferien Aufenthalte in Ferienlagern, Schullandheimen oder ähnlichen Unterkünften samt Verpflegung und pädagogischer, sportlicher und musischer Betreuung. Für einen Aufenthalt soll das teilnehmende Kind keinen oder nur einen geringfügigen eigenen finanziellen Beitrag leisten. Förderbedürftig im Sinne dieser Satzung sind Kinder, die Hamburger Schulen (insbesondere Grundschulen) besuchen und (a) aus finanziell (im Sinne des § 53 Nr. 2 AO) bedürftigen Familien kommen oder (b) nach Einschätzung der sie unterrichtenden Klassen- oder Deutschlehrer erhöhten Förderbedarf in der deutschen Sprache haben.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Steuerrechts. Der Verein ist vom Finanzamt als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt worden.

Der Verein finanziert die Sommercamps durch die Beiträge seiner Mitglieder, durch Spenden und durch Zuwendungen von Stiftungen und anderen Förderern.